06.02.2012 13:26:50 +0100
Kreditkonditionen

.               Die optimierte Finanzierung

Das Zinsdifferenzmodell wird durch den größten englischen Lebensversicherer getragen, der Hedgefund ist der erste in Europa nach den neusten Bestimmungen zugelassene Hedgefund.

Das Verhältnis zwischen Eigenkapitalanteil und Fremdkapital bestimmt die Höhe der Anteile der Investoren am Projekt, und somit auch die Absicherung der Investoren. Das bedeutet je höher die Fremdkapitalquote ist, desto höher ist der Anteil der Investoren am Projekt.
Der Fremdkapitalanteil kann hierbei bis zu 100% betragen, wenn zugleich eine entsprechende Absicherung der Investoren am Projekt möglich ist.

Weitere Infos hierzu finden Sie unter :  Finanzierung

Schufa

Bei der Schufa sind weit über 350 Millionen Bonitäts-Informationen zu mehr als 60 Millionen Menschen gespeichert. Da kann es "schon mal zu einem Fehler kommen", räumt die Mega-Auskunftei Schufa selbstkritisch ein. Damit Ihnen aus einem solchen Irrtum kein unvermuteter geschäftlicher oder privater Schaden entsteht, sollten Sie von Zeit zu Zeit eine Schufa-Selbstauskunft einholen. Auch das individuelle "Schufa-Scoring" lässt sich mittlerweile über die Schufa abfragen.

Wer ist die Schufa?

 

"Schufa" steht für "Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung" und ist ein Unternehmen mit der Aufgabe, seinen Vertragspartnern Informationen über die Kreditwürdigkeit von Kunden zu geben und sie so vor Verlusten zu schützen. Vertragspartner der Schufa sind in erster Linie Geldinstitute, Kreditkartengesellschaften, aber auch kreditgewährende Unternehmen wie z.B. Versandhandelsunternehmen und Kaufhäuser.

Die Schutzorganisation für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) wertet mittlerweile die Bonitäts-Daten von weit über 60 Millionen Bürgern aus. Partner der Schufa sind Banken, Sparkassen, Kreditkarten-Organisationen, Bausparkassen, Versicherungen, Einzel- und Versandhändler, Telefongesellschaften, Energieversorger oder auch Vermieter. Sie sind für die Schufa zugleich Informationslieferanten und -abnehmer.

Die Schufa sieht sich dabei als Mittler zwischen Kreditgebern und -nehmern, der eine schnelle Geschäftsabwicklung im Interesse aller Beteiligten ermöglicht.

 

Wie funktioniert die Schufa?

 

Die Vertragspartner übermitteln der Schufa bestimmte Daten aus der Geschäftsbeziehung mit ihren Privatkunden, z.B. bei einem Kredit Daten über Betrag und Laufzeit des Kredits ("Positivmerkmale"). Soweit ein Vertrag nicht vertragsgemäß abgewickelt wird, werden diese Daten ebenfalls an die Schufa übermittelt ("Negativmerkmale"). Außerdem bezieht die Schufa Informationen aus den bei den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnissen.

Wie ist die Schufa rechtlich zu beurteilen?
Und warum gibt es bei Kreditverträgen die sogenannte "Schufa-Klausel"?

 

Die Schufa ist eine "Auskunftei" und verarbeitet geschäftsmäßig personenbezogene Daten mit dem Ziel, sie an bestimmte Unternehmen zu übermitteln. Eine solche Datenverarbeitung unterliegt § 29 Bundesdatenschutzgesetz. Die Datenverarbeitung ist danach insbesondere zulässig, wenn "kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Speicherung oder Veränderung" hat. Bei betroffenen Antragstellern eines Kredits gibt es aber durchaus Gründe, die der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entgegenstehen. Grundsätzlich dürfen deshalb Kundendaten an die Schufa nur übermittelt werden, wenn der Betroffene in ihre Übermittlung einwilligt. Dies geschieht in der Regel formularmäßig durch die Unterzeichnung der "Schufa-Klausel".

Was ist eine Schufa-Selbstauskunft?

 

Gegen die Entrichtung eines Betrags von 7,60 Euro kann jeder Betroffenen bei der Schufa eine Selbstauskunft einholen. Die Schufa teilt dem Betroffenen dann mit, welche personenbezogenen Daten (mit Ausnahme des Scorewertes) gespeichert sind. Nicht mitgeteilt wird, an wen die Daten des Betroffenen übermittelt worden sind. Die generelle Kostenerhebung entspricht nicht dem Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes, wonach eine Auskunft für den Betroffenen grundsätzlich kostenfrei zu erfolgen hat, § 34 Absatz 5 Satz 1. Ein Entgelt ist allerdings zulässig, wenn der Betroffene die erteilte Auskunft wirtschaftlich nutzen kann. Das Entgelt darf die durch die Auskunfterteilung entstandenen direkt zurechenbaren Kosten nicht übersteigen. Die Schufa darf also mit der Erteilung einer Selbstauskunft keinen Gewinn erzielen. Ob der Betrag vom 7,60 Euro angemessen ist, ist umstritten. Nicht akzeptabel ist jedenfalls, dass die Auskunftsgebühr regelmäßig auch bei rein datenschutzrechtlich motivierten Anfragen erhoben wird.

Was ist der "Score-Wert"?

 

Das Kredit-Scoring greift auf Krediterfahrungen aus der Vergangenheit zurück, um die Chancen eines ordnungsgemäßen Vertragsablaufes für den Antragsteller eines Kredits zu bestimmen. Es basiert auf einem "objektiv mathematisch-statistischen" Verfahren. Bestimmte statistische Angaben werden mit Krediterfahrungen verknüpft. Je nach Grad der positiven Erfahrung erhält jede Personengruppe pro Erhebungsgegenstand einen Wert zugeordnet.

Alle ausgewerteten Daten, die mit einer Zahl verknüpft werden, bilden in der Summe den "Score-Wert", der zwischen 0 und 1000 liegt. Je höher der Wert, um so höher ist die statistische Wahrscheinlichkeit, dass der Antragsteller seinen Kreditvertrag ordnungsgemäß erfüllt.

 

 

Schufa

Ist der Scorewert ein personenbezogenes Datum?

 

Es ist streitig, ob der Scorewert personenbezogene Daten enthält oder nicht. Nach Auffassung der Schufa ist das Scoring lediglich ein Wahrscheinlichkeitswert, der ausschließlich eine objektive statistische Aussage enthält. Deshalb sei der Scorewert kein personenbezogenes Datum und deshalb auch nicht auskunftspflichtig. Diese Auffassung vernachlässigt jedoch die Tatsache, dass der Scorewert zwar mit einer statistischen Methode ermittelt, zugleich aber auch einer konkreten Person zugeordnet wird. Der Scorewert erhält damit ein Wahrscheinlichkeitsurteil darüber, wie kreditwürdig eine Person ist und stellt damit ein personenbezogenes Datum dar.

 

Wie ist das Scoring rechtlich zu beurteilen?

 

Personenbezogene Daten dürfen nur zu einem Scorewert verarbeitet werden, wenn der Kunde zuvor wirksam in die Übermittlung an die Schufa eingewilligt hat. Die Weitergabe eines Scorewertes an die Vertragspartner der Schufa ist eine geschäftsmäßige Datenübermittlung im Sinne von § 29 Absatz 1, Absatz 2 Nr. 1 Bundesdaten- schutzgesetz.

Eine solche Weitergabe von personenbezogenen Daten ist zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat und kein Grund zu der Annahme besteht, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluss der Übermittlung hat.

Der betroffene Kunde hat ein schutzwürdiges Interesse, das einer Übermittlung des Scorewertes an die Schufa-Vertragspartner entgegenstehen kann:

Schließlich wird faktisch aus einer Summe von statistischen Daten eine personenbezogene Information hergestellt (z.B.: "Der Kunde erfüllt seinen Kredit mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nicht."), die nicht notwendig mit der Realität übereinstimmt.

Die Erstellung und die Übermittlung eines Scorewertes kann im Einzelfall außerordentlich gefährlich für den betroffenen Kunden sein, weil Kreditinstitute sich bei der Kreditvergabe in der Praxis zumindest auch am Scorewert orientieren.

Das Scoring ist nach Ansicht des Unabhängigen Landeszentrums rechtswidrig, es sei denn, der Betroffene hat zuvor wirksam eingewilligt. Für eine Einwilligung ist es aber nach ganz überwiegender Meinung erforderlich, dass der Betroffene die Tragweite seiner Entscheidung überblicken kann. Das ist bei der aktuellen Schufa-Klausel nicht gegeben, weil sie die Kriterien nicht offen legt, nach denen der Scorewert ermittelt wird.

 

Hat eine Schufa-Selbstauskunft im Hinblick auf den Scorewert auch Nachteile?

 

Die Einholung einer Selbstauskunft ist derzeit ambivalent. Die Anzahl der Schufa-Selbstauskünfte wird nämlich auch "gescort".

Je öfter ein Betroffener eine Selbstauskunft verlangt, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit einer guten Bonität. Statistisch gesehen. Sagt die Schufa.

Mittlerweile hat die Schufa - wohl auch unter dem Eindruck der nachhaltigen Kritik an dem Scoring-Verfahren im Ganzen - angekündigt, dass sie die Anzahl der Selbstauskünfte künftig aus dem Scoring-Verfahren herausnehmen werde.

 

Was weiß die Schufa?

 

Gespeichert werden sowohl positive und negative Merkmale, die der Schufa durch ihre mehr als 5.000 Vertragspartner gemeldet oder aus den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen der Amtgerichte entnommen werden. Erfasst sind insbesondere die folgenden Daten:

Name, Vorname, Geburtsdatum- und Ort, aktuelle und ehemalige Anschriften,

Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikationskonten,

Kredit- oder Leasingverträge mit Betrag und Laufzeit sowie eventuell vorzeitiger Erledigung,

fällige unbezahlte Forderungen,

Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen, insbesondere Eidesstattlichen Versicherungen (EV), Haftbefehl zur Erzwingung der EV, Eröffnung privater Insolvenzverfahren, Abweisung und Einstellung von Verbraucherinsolvenzverfahren mangels Masse sowie Missbrauch von Giro-, Kreditkarten- oder Kreditkonten.

Angaben über Arbeitgeber, Einkommen, Guthaben, Depotwerte oder sonstige Vermögensverhältnisse hingegen dürfen von der Schufa nicht gesammelt werden.

 

 

 

 

Schufa

Achtung: Elefantengedächtnis

Wichtig: Negativmerkmale bleiben mindestens drei Jahre lang gespeichert, selbst wenn der zugrunde liegende Tatbestand längst erledigt ist. Sofern der Betroffene z. B. die Tilgung eines Kredits oder die Löschung einer EV durch das Amtsgericht nachweisen kann, muss die Schufa ihre Datenbank sofort korrigieren.

Fehler und die Folgen

 

Bei insgesamt weit über 350 Millionen Eintragungen bleibt es außerdem nicht aus, dass sich völlig unzutreffende Datensätze in Ihre Unterlagen einschleichen. Unter dem Motto "Computer sind auch nur Menschen" räumt sogar die Schufa selbst ein, dass sie nicht unfehlbar ist und es "schon mal zu einem Fehler kommen kann".

Wenn der fest eingeplante Gründungskredit aus heiterem Himmel abgelehnt wird, der Mietvertrag nicht zustande kommt oder die dringend benötigte Warenlieferung ausbleibt, dann klingt diese beschönigende Formulierung in den Ohren der Betroffenen jedoch eher zynisch als selbstkritisch. Schlimmer noch: In vielen Fällen sind sie sich gar nicht darüber im Klaren, dass Ablehnungen etwas mit negativen Bonitätsauskünften zu tun haben.  

Score-Selbstauskunft

 

Bis vor wenigen Jahren wirkte sich das Einholen einer Selbstauskunft negativ auf die Gesamtbeurteilung, den "Schufa-Score" des Betroffenen aus. Diese verzerrende und obendrein gesetzeswidrige Praxis gehört zum Glück der Vergangenheit an. Das Einholen einer Selbstauskunft hat keine nachteiligen Folgen mehr für Ihren Bonitäts-Status.

Auskünfte über Ihren persönlichen Score-Wert (zwischen 0 und 1.000 Punkte) sind in der Standard-Selbstauskunft jedoch immer noch nicht enthalten: Der Anbieter zieht sich auf die Position zurück, dass es sich bei dieser Bonitätskennziffer um ein abstraktes Wahrscheinlichkeitsmerkmal und keine personenbezogene Information handelt. Außerdem wird der Schufa-Score bei jeder Anfrage neu errechnet, also nicht gespeichert und fällt somit auch nicht unter die Auskunftspflicht des Bundesdatenschutzgesetzes.

Hinzu kommt: Konkrete Angaben über die Kriterien für die Ermittlung des Scorewerts (also die berücksichtigten Merkmale und deren Gewichtung) macht die Schufa mit Hinweis auf das Geschäftsgeheimnis ebenfalls nicht.

 

Scoring und Rating verstehen

 

Die gleiche Person wird in unterschiedliche Ratingstufen eingeordnet, je nachdem, ob die Anfrage zum Beispiel von einem Kreditinstitut oder einem Telekommunikationsunternehmern kommt.

Mit einem (miserablen) Schufa-Scoring von 130 landet man bei einer Bankanfrage in Ratingstufe "K", eine Telefongesellschaft würde Sie in Stufe "H" ein- (besser gesagt: aus-)sortieren.

Jede Ratingstufe wiederum entspricht einem branchenspezifischen statistischen Risiko: Wird dem Kreditsachbearbeiter der Bank auf seine Schufa-Anfrage hin der Score-Wert 130 = Ratingstufe "K" rückgemeldet, dann müsste er damit rechnen, dass es bei einer Darlehensvergabe mit einer Wahrscheinlichkeit von 20 Prozent zu einer "Vertragsstörung" kommt. Anders formuliert: In einem von fünf Fällen droht ein Zahlungsausfall.

Die Schufa selbst räumt zwar ein, dass "der Score allein [...] keine umfassende Aussagekraft" besitzt. Eine Entscheidung zu Lasten der Betroffenen dürfe "grundsätzlich nicht ausschließlich auf eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten gestützt werden." Gleichzeitig heißt es augenzwinkernd an die Adresse der Informationsbezieher: "Jeder darf frei entscheiden, mit welchen Personen er ein Vertragsverhältnis eingehen möchte." 

 

Tipp: Die andere Seite

 

Um an Schufa-Auskünfte zu gelangen, müssen Sie nicht unbedingt deren Vertragspartner sein: Bei berechtigtem Interesse und entsprechender Marktmacht können Sie von Ihren Geschäftspartnern durchaus die Vorlage von Selbstauskünften verlangen. Diese Möglichkeit machen sich zum Beispiel Vermieter häufig zu nutze. 

Fazit

 

So verständlich das Interesse von Unternehmen ist, sich über die Vertrauenswürdigkeit ihrer Geschäftspartner zu informieren: Dass die aktuellen Scoring-Ergebnisse in der Standard-Selbstauskunft nicht mitgeteilt werden und die zugrunde liegenden Rechenverfahren nicht transparent sind, ist unbefriedigend. Immerhin lässt sich der individuelle Schufa-Score mittlerweile separat abfragen.

Doch auch ohne die summarische Risiko-Kennziffer ergeben regelmäßige Selbstauskünfte Sinn: Nur so lassen sich Irrtümer zu Ihren Ungunsten aufklären und die wichtigsten Entscheidungsdaten auf dem aktuellen Stand halten.

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