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Basel II: Internationale Konvergenz der Eigenkapitalmessung und der Eigenkapitalanforderungen. | |||||||||||||||||||||||||||||
Basel II.EU: Basel II in Europa verabschiedet - Zeitplan nicht in Gefahr
. Das Europäische Parlament hat zahlreiche Änderungsanträge zu den beiden Vorschlägen der Kommission zur Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute sowie zur angemessenen Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten angenommen... Die angenommenen Änderungen sind das Ergebnis von Diskussionen mit Rat und Kommission. Daher sollte das Gesetzgebungsverfahren nun in erster Lesung abgeschlossen werden und die Richtlinien bald in Kraft treten.
Kommissar McCreevy sagte während der Debatte, eine aktuelle Studie schätze, dass Banken als Folge der vorgelegten Richtlinie die Kapitalanforderungen um ungefähr 80 bis 120 Millionen Euro reduzieren werden. Die Richtlinie werde auch die Kapitalanforderungen für Kredite für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) um mehr als die Hälfte reduzieren. Er sagte, dass die Änderungsanträge des Parlaments den Kommissionsvorschlag in Bezug auf Regelungen für Kredite für den Einzelhandel und für KMUs noch verbessert hätten.
Alexander Radwan, Berichterstatter des Europäischen Parlaments, betonte in diesem Zusammenhang, dass der Mittelstand für das Parlament von besonderer Bedeutung sei: "Für uns war immer wichtig, dass für die kleinen Banken in diesem Regelungsrahmen Besonderheiten gelten, damit sie im Wettbewerb weiter bestehen können".
Zu den wichtigsten Änderungen des Parlaments gehört u. a. die Null-Prozentgewichtung von gruppeninternen Krediten. Die zuständigen Behörden können ein Risikogewicht von 0 % auf Forderungen von Kreditinstituten anwenden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. (ÄA 740).
Die Kreditinstitute müssen ihre Ratingent- scheidungen den KMU und den anderen Unternehmen, die Kredite beantragt haben, in nachvollziehbarer Weise schriftlich offen legen. Sollte eine Selbstverpflichtung der Wirtschaft nur unzureichend Wirkung zeigen, so sind auf nationaler Ebene gesetzliche Maßnahmen zu ergreifen (ÄA 749).
Das Parlament schreibt darüber hinaus eine Revisionsklausel fest, nach der die Kommission vier Jahre nach Inkrafttreten der Richtlinie einen Bericht zu erstellen hat, der ggf. neue Vorschläge enthält (ÄA 175).
Des Weiteren wollen die Abgeordneten es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die Einzelin- stitutsaufsicht nicht auf ein Mutterkreditinstitut in einem Mitgliedstaat anzuwenden, in dem das Kreditinstitut der Genehmigung und Beaufsichtigung durch den betreffenden Mitgliedstaat unterliegt und es auf konsolidierter Basis in die Beaufsichtigung eingebunden ist. Allerdings muss gewährleistet sein, dass die Eigenmittel angemessen zwischen dem Mutterunternehmen und den Tochterunternehmen aufgeteilt werden (ÄA 52).
Das Problem der "Komitologie" - das Verfahren, nach dem die Kommission ihre Exekutivbefugnisse mit Hilfe sog. "Komitologie-Ausschüsse" wahrnimmt - hatte bis zum Ende die endgültige Annahme der Richtlinien gefährdet. Ein Kompromiss zwischen Kommission, Rat und Parlament sieht nun vor, dass das alte Komitologiesystem - durch welches das Parlament weitestgehend ausgeschlossen wird - nur genutzt werden kann, um die Richtlinien maximal für zwei Jahre oder bis spätestens zum 1. April 2008 anzupassen und zu implementieren. Danach können die Richtlinien nur im Einvernehmen der drei Institutionen erneuert werden.
Hintergrund: Das Baseler Abkommen aus dem Jahre 1988 (Basel I) führte in über hundert Ländern zur Annahme von Mindesterfordernissen für die Eigenkapitalausstattung. Mit den neuen Vorschlägen zur Umsetzung des neuen Abkommens Basel II sollen die bisherigen Schwachstellen beseitigt werden. So soll gewährleistet werden, dass das Kapital von Finanzinstituten verstärkt dem Risiko entspricht, dem sie sich aussetzen, und es wird genau dargelegt, wie die Erfordernisse auf die einzelnen Wertpapierfirmen, Gruppen von Wertpapierfirmen und gemischte Gruppen anzuwenden sind.
Der Vorschlag der Kommission sieht vor, die regulatorischen Eigenkapitalanforderungen stärker in Abhängigkeit des eingegangenen Kreditrisikos zu erheben und neuere Entwicklungen an den Finanzmärkten und im Risikomanagement der Institute zu berücksichtigen, um eine stärkere Konvergenz des ökonomischen mit dem regulatorischen Eigenkapital zu erreichen.
Darüber hinaus sollen im Rahmen der Eigenkapitalanforderungen neben Kredit- (und Marktrisiken) zum ersten Mal auch operationelle Risiken sowie Bestimmungen zu Verbriefungen und Kreditrisikominderungstechniken berücksichtigt werden.
Beide Richtlinien sollen, wie bisher, im Sinne des gemeinsamen Binnenmarktes sowie zur Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen verbindlich auf alle Kreditinstitute und Wertpapierfirmen in der EU, unabhängig von ihrer Größe, angewandt werden.
Um den Strukturunterschieden in den Finanzmärkten der 25 EU-Mitgliedstaaten sowie den Größenunterschieden der verschiedenen Institute Rechnung tragen zu können, sind nationale Wahlrechte vorgesehen. Für Wertpapierfirmen sind zudem Ausnahmeregelungen vorgesehen.
Quelle: Europäisches Parlament
RATINGaktuell: Europäisches Parlament billigt Basel II Das Europäische Parlament hat die Umsetzung der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung in EU-Recht in erster Lesung gebilligt und damit der Inkraftsetzung des Regelwerkes innerhalb der EU den Weg geebnet...
Dieses zügige Verfahren wurde möglich, weil der EU-Rat und das Parlament vorher Meinungsunterschiede über Inhalte einvernehmlich beigelegt hatten. Zugleich sicherte sich das EP Mitspracherechte bei der weiteren Gesetzgebung zu diesem Thema.
Bis zum 1. April 2008 soll der Rat eine Überprüfung des Verfahrens für Detailregelungen in Fachausschüssen (Komitologie-Verfahren) vornehmen, um dem Parlament grundsätzlich ein Rückholrecht bei Gesetzgebungsakten einzuräumen, die das EP nicht akzeptiert. Diese Bestimmung war ausdrücklich in der zurzeit auf Eis gelegten EU-Verfassung enthalten.
Die wichtigste Abweichung der EU-Umsetzung von der Basel-II-Vereinbarung besteht darin, dass in der EU für international tätige Bankengruppen die Solo-Überwachung der Institute innerhalb solcher Gruppen die Regel sein soll (Artikel 68 der Richtlinie). Ein erster Schritt für die Stärkung der Heimatstaat-Aufsicht gegenüber den Aufsichtsbehörden in anderen Niederlassungsländern wird allerdings bei der Anerkennung von gruppenweit anzuwendenden internen Ratings und Risikomessverfahren unternommen (Artikel 129). Danach soll die Heimatstaat-Aufsicht in dieser Frage für die ganze Gruppe verbindlich entscheiden können, wenn mit den anderen zuständigen Aufsichtsbehörden binnen sechs Monaten keine Einigung erzielt worden ist. Möglichkeiten, die konsolidierte Aufsicht auch in der EU als Normalfall zu verankern, ergeben sich aus einer Revisionsklausel (Artikel 156), derzufolge die EU-Kommission vier Jahre nach Inkraftsetzung der geltenden Regeln Vorschläge vor allem für diesen Themenkreis machen soll.
Eine wichtige Änderung betrifft ferner die Kriterien für die Null-Risikogewichtung. Sie soll nach den jetzt gebilligten Vorstellungen des EP nicht nur bei der Kreditgewährung innerhalb einer Bankengruppe gelten, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch zwischen Instituten, die einem Einlagen- sicherungssystem oder einem Haftungsverbund angehören (Artikel 80). Die privaten Banken begrüßten die Entscheidung des EP. "Damit sollte nach der Zustimmung des Rates einer pünktlichen Anwendung der neuen Eigenkapitalregeln durch die europäische Kreditwirtschaft ab Anfang 2007 nichts mehr im Wege stehen", erklärte Prof. Dr. Manfred Weber, Hauptgeschäftsführer und Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes deutscher Banken.
"Unsere Institute haben sich dem Zeitplan gemäß sehr gut auf Basel II vorbereitet. Sie haben viel Geld in verbesserte Risikomanagementsysteme investiert. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Finanzmarktstabilität". Vor diesem Hintergrund sei es irritierend, so Weber, dass aus den USA inzwischen Stimmen zu hören seien, wonach die amerikanische Seite Basel II möglicherweise später einführen wolle. Es dürfe aber keine Zeit verloren werden, das Projekt auch im internationalen Schulterschluss wie geplant voran zu bringen. Eine Aufweichung des Zeitplans beschädige zudem die Glaubwürdigkeit der Mitglieder des Baseler Ausschusses, die die Vorgaben für die Institute gemacht hatten.
Unbefriedigend, so Weber, sei die Beschränkung des Komitologieverfahrens auf europäischer Ebene bis April 2008: "Diese Lösung greift zu kurz". Aus Sicht des Bankenverbandes ist das Komitologieverfahren unverzichtbar, damit auch zukünftig flexibel und schnell die Basel-II-Vorschriften angepasst werden könnten. "Parlament, Rat und Kommission sind jetzt gefordert, in den nächsten zwei Jahren eine grundsätzliche Lösung zur Fortsetzung des Komitologieverfahrens zu entwickeln", forderte Weber.
Ziel von Basel II sei es u.a., gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer in Europa und international herzustellen. Dies werde allerdings erschwert durch die Vielzahl von Ausnahmeregelungen, die die Richtlinie vorsehe."Hier sind die nationalen Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden gefordert, für eine wettbewerbsneutrale Umsetzung und einheitliche Anwendung zu sorgen", so Weber weiter.
Mit Blick auf Deutschland seien insbesondere einheitliche Anforderungen seitens des Gesetzgebers für die Eigenkapitalfreistellung innerhalb von Haftungsverbünden erforderlich. Insgesamt zeige das "Problem Wahlrechte", dass Europa bei der Harmonisierung seiner Gesetze weiter voran schreiten müsse. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen begrüßte vor allem den EP-Beschluss, die sog. Mittelstandskomponente beim fortgeschrittenen internen Ratingansatz von 500 Mio. € auf 1 Mrd. € anzuheben. |
Basel IIDie Mittelstandskomponente ist Teil des gesamten Basel-II-Paketes. "Damit rückt eine praktikable und sachgerechte Ausnahmeregelung für die deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen in greifbare Nähe, in deren Folge längerfristige Hypotheken-Finanzierungen nicht mit Laufzeitzuschlägen belegt werden", erklärte GdW-Präsident Lutz Freitag. Eine wesentliche Verschlechterung der Refinanzierungsbedingungen für die kapitalintensive Wohnungs- und Immobilienwirtschaft könne abgewendet werden, wenn sich der Ministerrat der EU dieser jetzt vom EU-Parlament beschlossenen Lösung anschließt und die EU-Mitgliedstaaten das Basel-II-Paket mit der Mittelstandskomponente in nationales Recht umsetzen. GdW-Chef Freitag appellierte an die EU-Ministerrat und den deutschen Gesetzgeber, entsprechend zu verfahren. Quelle: RATINGaktuell
Basel II und RatingsEin Thema bewegt den Mittelstand Die anstehenden Veränderungen bei der Vergabe von Unternehmenskrediten werden die Finanzierung für viele Unternehmen erschweren. Wer zu spät handelt, über den wird entschieden: War bisher die Beziehung zur Hausbank entscheidend für Kreditvergaben, werden Finanzierungsentscheidungen durch Ratings zukünftig von weit mehr Faktoren abhängen. Daher ist es für zukunftsorientiertes Handeln so wichtig, die anstehenden Veränderungen schon jetzt einzukalkulieren. LCI AG, der Partner des Mittelstandes, kennt die Fakten und zeigt Wege auf, wie Sie schon heute ein zukünftiges Rating Ihres Unternehmens positiv beeinflussen können. Schlagwörter, die seit einiger Zeit sowohl bei mittelständischen Unternehmen, in der Presse oder auch bei Banken auf der Tagesordnung stehen. Zwar fehlen noch Details, aber die Richtlinien sind bekannt, an denen sich Kreditinstitute künftig bei Kreditvergaben orientieren werden. Klar ist: Ratings bringen grundsätzliche Veränderungen. Besonders für eigenkapitalschwache Unternehmen, denn unabhängig von der Ertragslage ist das Eigenkapital zukünftig ein zentrales Kriterium.
Wissenswertes zum RatingMit der geplanten Einführung der Basel II-Kriterien bei der Kreditvergabe rückt vor allem das so genannte Rating von Unternehmen in den Mittelpunkt des Interesses. Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich hierbei um eine Bewertung der Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Bei hoher Kreditwürdigkeit und einem guten Rating besteht für den Kreditgeber nahezu kein Risiko, die Zinsen für einen Kredit werden also i.d.R. niedriger sein. Im umgekehrten Fall, bei einem schlechten Rating, besteht ein höheres Ausfallrisiko für das Darlehen, die Zinsen werden also dementsprechend höher sein.
Fakten in KürzeBislang war Ihr persönliches Verhältnis zu Ihrem Sparkassen- Kundenberater von großer Bedeutung, denn er konnte entscheiden. Mit dem Rating wird das anders ...
Ist-Zustand:Bislang gilt die Übereinkunft des Baseler Ausschusses für die Kreditvergabe von 1988, wonach Kreditinstitute verpflichtet sind, pauschal 8% ihres an Unternehmen vergebenen Kreditvolumens durch Hinterlegung ins Eigenkapital zu sichern (Basel I).
Die Zukunft:Die ursprünglichen Entwürfe zu Basel II sahen vor, dass Kreditinstitute künftig umso mehr Eigenkapital hinterlegen sollten, je höher das Risiko eines Ausfalls ist. Als Bewertungsmaßstab für das Ausfallrisiko gilt das unvermeidliche Rating des Kreditnehmers. Im Klartext bedeutet das: Für Unternehmen mit sehr gutem Rating muss das Kreditinstitut 20% der Richtgröße (8% des Kreditvolumens) hinterlegen, für schlecht bewertete Unternehmen 150% der Richtgröße. Einige Sonderregelungen:Für obige Grundsätze gelten einige Ausnahmen, die im Herbst 2002 in den Entwurf eingebracht wurden und sich gerade für mittelständische Unternehmen positiv auswirken: Für diese gilt dann eine Richtgröße von lediglich 5,7%, was zu einer Verbilligung derartiger Darlehen führen kann. Daher besteht unverändert Handlungsbedarf für eine aktive, an Basel II orientierte Finanzierungspolitik. Unternehmen mit einem Umsatz oder einer Bilanzsumme von unter 500 Millionen Euro p.a. müssen bei langfristigen Darlehn keine Zuschläge entrichten.
Zeitplan:Derzeit ist davon auszugehen, dass die Vorgaben des Ausschusses für die Bankenaufsicht zum 1. Januar 2007 durch eine EU-Richtlinie für sämtliche Kreditinstitute verbindlich werden.
Die Ratingkriterien:Die Kriterien, an denen Ihr Unternehmen gemessen wird und was Sie dafür schon heute aktiv tun können. Einen einheitlichen Kriterienkatalog für die Erstellung von Ratings gibt es zwar nicht. Neben den wirtschaftlichen Verhältnissen eines Unternehmens fließen in das Rating unter anderem eine Bewertung des Managements, des Marktes bzw. der Branche, der bestehenden Kundenbeziehungen sowie der Aussichten für die weitere Unternehmens- entwicklung mit ein. Unternehmen haben also - beispielsweise durch Transparenz gegenüber der Bank, einen ausgewogenen Finanzierungsmix, schlanke Prozesse oder neue Technologien - durchaus die Möglichkeit, ihr Rating zu beeinflussen und somit günstigere Konditionen bei der Kreditvergabe auszuhandeln. Rückblickende RatingkriterienDie Grundlage für jedes Rating ist zunächst die bisherige Unternehmensentwicklung. Hierbei werden die drei letzten Jahresabschlüsse (Bilanz, Gewinn-/Verlustrechnung) analysiert.
Gegenwartsbezogene KriterienHierzu zählen unter anderem: Liquidität, Cash Flow und Eigenkapitalquote, aber auch qualitative Gesichtspunkte wie zum Beispiel die Qualität der Geschäftsführung und des Rechnungswesens, die Kunden- bzw. Lieferantenstreuung, das Branchenumfeld und gegebenenfalls offene Nachfolgeregelungen fließen in das Rating ein.
Bewertung der ZukunftsaussichtenAuch die Aussichten Ihres Unternehmens für die Zukunft sind Teil des Ratings. Hier bieten sich, im Gegensatz zu den obigen Kriterien, Handlungs- spielräume zur positiven Beeinflussung des Rating-Ergebnisses.
Sie sollten also bei Ihrer Unternehmensplanung Punkte wie eine solide Finanzplanung, die strategische Ausrichtung Ihres Unternehmens, Risikomanagement, Management-Vertretungs- und Nachfolgeregelung sowie ein zeitnahes Controlling und Reporting besonders berücksichtigen.
Jetzt aktiv werden und das Rating verbessernWenn Sie Ihr Rating positiv beeinflussen wollen, so sollten Sie möglichst bereits jetzt aktiv werden, denn die wichtigsten Kriterien sind bekannt. Sie haben also schon jetzt die Möglichkeit, Ihre Geschäftspolitik an die kommenden Herausforderungen anzupassen.
Optimieren Sie Ihre Finanzstruktur durch:Reduzierung der Kapitalbindung in Anlagevermögen und Lagerbestände Intensivierung des Mahnwesens und Verringerung von Außenständen Prüfung alternativer Finanzierungsquellen wie Leasing und Factoring
Mindern Sie Ihr Geschäftsrisiko durch:
Anpassung Versicherungen und Lieferantenverträge Outsourcing, Konzentration auf Kernkompetenzen Ausstieg aus risikobehafteten Geschäftsfeldern
Machen Sie Ihr Unternehmen zukunftssicher durch: den Aufbau eines wirksamen Controllings, um potenzielle Geschäftsrisiken frühzeitig zu erkennen
eine angemessene Liquiditätsplanung in Ihrem Unternehmen einbeziehen von Eigenkapitalquote, Gesamtkapitalrendite und Verschuldungsgrad in den Entwicklungsplan Ihres Unternehmens die Entwicklung einer realistischen und mittel- bis langfristigen Unternehmensstrategie das rechtzeitige Regeln von Vertretungs- und Nachfolgefragen
Wege zum Rating intern oder extern raten ?Prinzipiell gibt es zwei Wege, wie Ihr Unternehmen ein Rating erhalten kann. Zum einen intern, d.h. durch Ihre Hausbank, zum anderen extern durch eine Rating-Agentur. Bislang lohnte es sich fast nur für international tätige Großunternehmen, sich durch eine externe Rating-Agentur bewerten zu lassen. Mittlerweile wird dieses Instrument aber auch für den Mittelstand interessant, um so Kapitalgebern und Geschäftspartnern die eigene Bonität kommunizieren zu können.
Gründe für ein externes Rating:Verbesserung der eigenen Position bei Kreditverhandlungen Teilweise bessere Branchenkenntnis externer Spezialisten Zertifizierter Bonitätsnachweis Imagegewinn
Gründe für ein internes Rating:Langjährige Kenntnis des Unternehmens Bessere Einschätzung regionaler Marktbesonderheiten Keine direkten Ratingkosten Persönliche Beziehung zum Kreditinstitut
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Basel II
RatingtipsSo setzen Sie die richtigen Weichen für ein gutes Rating Ein besseres Rating zu erhalten, ist auch für mittelständische Unternehmen möglich. Denn wer die Grundlagen des Rating-Verfahrens kennt, kann rechtzeitig handeln. Nur so können Sie notwendige Veränderungen langfristig planen und Ihr Unternehmen auf das Basel II - Rating vorbereiten.
Offenheit und Transparenz
In Zukunft werden Unternehmensrenommee und langjährige Geschäftsbeziehungen zur Hausbank bei der Kreditvergabe an Gewicht verlieren. Ab 2007 besteht für die Kreditinstitute eine Rechtspflicht zur Umsetzung der Rating-Kriterien. Deshalb wird es zwingend notwendig, dass Sie die Einschätzung Ihrer Kreditwürdigkeit mit Fakten belegen – eine Wahl haben weder Ihr Unternehmen noch die Bank. Ein stabiles, partnerschaftliches Verhältnis zu Ihrer Bank wird dennoch eine der Grundvoraussetzungen für Ihre Unternehmensfinanzierung bleiben.
Finanzierungsmix
Bislang dominierten steuerliche Aspekte die Finanzstrategie vieler Unternehmen. Das muss und wird sich mit der Basel II - Einführung grundlegend ändern, spielt doch die im deutschen Mittelstand klassischerweise niedrige Eigenkapitalquote eine entscheidende Rolle beim Rating. Zukünftig werden also neben der Kreditfinanzierung andere Finanzierungsformen an Bedeutung gewinnen, die den Eigenkapitaleinsatz reduzieren bzw. ersetzen Leasing und Factoring stellen hierfür ausgezeichnete Möglichkeiten dar. Während Leasing in erster Linie dazu geeignet ist, mittel- und langfristige Investitionen bilanzneutral zu finanzieren, eignet sich Factoring hervorragend, um kurzfristige Kontokorrent-Kredite zu vermeiden und Außenstände in Liquidität für das Unternehmen umzuwandeln. Neben diesen Methoden zur Schonung des Eigenkapitals sollten Sie auch eine Aufstockung des Eigenkapitals Ihres Unternehmens, beispielsweise durch Kapitalbeteiligungsgesellschaften, prüfen.
Rating als Chance
Viele mittelständische Unternehmen sehen das Basel II Rating als Bedrohung für ihr Unternehmen an. Mit der Einführung objektiv nachvollziehbarer Kriterien für die Bonitätsprüfung bieten sich Unternehmen aber nicht nur Nachteile.
Es gibt daneben auch eine Reihe von Vorteilen:
Gut aufgestellte Unternehmen mit solider Finanzierungsstrategie und effizientem Management können mit besseren Finanzierungskonditionen rechnen. Firmen mit gutem Rating erhöhen Ihre Absatzchancen, denn gerade Großkonzerne werden sich bei der Auswahl ihrer Partner künftig auch an deren Rating orientieren. Ein gutes Rating kann einen Imagegewinn nach sich ziehen. Ihr Unternehmen wird gemeinsam mit der Hausbank oder einer externen Rating-Agentur auf Herz und Nieren geprüft. So können durch Basel II Probleme und verborgene Potenziale erkannt und rechtzeitig entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden.
Basel IISäule 1: Mindestkapitalanforderungen
Die Einhaltung der Eigenkapitalanforderungen nach Basel II (ab Ende 2006) wird wie bisher anhand des so genannten Kapitalkoeffizienten gemessen, der mindestens 8% betragen muss. Während bei der Definition des Kapitalbegriffs derzeit keine Änderungen vorgesehen sind und auch der Mindestkapitalkoeffizient von 8% unverändert bleibt, werden die bisherigen Risikoarten Kreditrisiko und Marktrisiko um das operationelle Risiko ergänzt, das künftig explizit mit Kapital zu unterlegen sein wird. Die Neuerungen betreffen Verbesserungen bei der Risikomessung, d.h. die Berechnung des Nenners der Eigenkapitalquote. Die Messverfahren für das Kreditrisiko sind ausgefeilter als in der geltenden Eigenkapitalvereinbarung. Erstmals wird auch eine Messgrösse für das operationelle Risiko vorgeschlagen, während sie für das Marktrisiko unverändert bleibt. Für die Bemessung des Kreditrisikos werden zwei grundlegende Möglichkeiten vorgeschlagen: eine Standardmethode und ein auf internen Ratings basierender Ansatz ( IRB-Ansatz ). Die Bemessung der Mindestkapitalanforderungen ist auf eine Durchschnittsbetrachtung hinsichtlich der Risikoverteilung im Bankensektor abgestellt und wird daher den individuellen Verhältnissen einzelner Institute nicht in jedem Fall gerecht. Von den Kreditinstituten wird daher erwartet, dass sie über die Einhaltung der Mindestkapitalanforderungen hinaus Eigenkapital vorhalten, wenn dies ihre individuelle Risikosituation erfordert. Mit der Überarbeitung der bankenaufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen sollen diese nicht nur den Marktentwicklungen angepasst werden, sondern zugleich den unterschiedlichen Stand des Risikomanagements in den einzelnen Banken berücksichtigen. Im Sinne eines evolutionären Ansatzes sind jeweils sowohl standardisierte Risikomessmethoden als auch verfeinerte Verfahren vorgesehen. Der Übergang zur bankenaufsichtlichen Nutzung genauerer Verfahren soll durch eine moderate Verminderung der Eigenkapitalanforderungen "belohnt" werden. Damit besteht für die Banken ein Anreiz, sich innerhalb der verschiedenen Risikokategorien in der internen Steuerung methodisch weiter zu entwickeln.
Basel II
Säule 2: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren - Der "Supervisory Review Process"(SRP)
Im Rahmen dieser so genannten zweiten Säule, die als integraler Bestandteil des neuen Kapitalakkords gleichberechtigt neben den Mindestkapitalanforderungen und der Forderung der Markttransparenz steht, wird die Notwendigkeit einer qualitativen Bankenaufsicht besonders betont. Die wesentlichen Ziele des aufsichtlichen Überprüfungsverfahrens können wie folgt zusammengefasst werden: Die Banken sollen ermutigt werden, ihre internen Verfahren zur Beurteilung der institutsspezifischen Risikosituation sowie einer angemessenen Kapitalausstattung kontinuierlich zu verbessern. Gleiches gilt für die ständige Anpassung und Weiterentwicklung neuerer Methoden des Risikomanagements und der internen Kontrollen. Das aufsichtliche Überprüfungsverfahren ist darauf ausgerichtet, externe Faktoren, zum Beispiel den Einfluss der Konjunkturentwicklung, und solche Risikobereiche abzudecken, die bei der Berechnung der Mindesteigenkapitalanforderungen nicht beziehungsweise nicht vollständig berücksichtigt wurden (z.B. Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch und Unsicherheiten bei der Bemessung operationeller Risiken). Das aufsichtliche Überprüfungsverfahren wird den Dialog zwischen Banken und Aufsehern fordern, da die institutseigenen Verfahren viel stärker als bisher zum Maßstab der aufsichtlichen Beurteilung werden. Letztlich bewerten die Bankenaufseher die Fähigkeit der Banken, ihre eingegangenen Risiken zu identifizieren, zu messen, zu steuern und zu überwachen. Die Bankenaufsicht soll in die Lage versetzt werden, auf der Grundlage einer Gesamtbankbeurteilung Maßnahmen zu ergreifen, die - soweit nötig - über die Mindestkapitalanforderungen hinausgehen. Der Supervisory Review Process stellt für die Bankenaufsicht in Deutschland eine große Herausforderung dar. Im internationalen Kontext ist ganz entscheidend, dass nicht nur wichtige Regeln, wie zum Beispiel die Kapitalanforderungen an Banken, sondern auch die Aufsichtspraktiken stärker harmonisiert werden, damit vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für die Banken verschiedener Länder bestehen
Basel IISäule 3: Erweiterte Offenlegung (Marktdisziplin)
Zu den Vorschriften über die Mindestkapitalanforderungen (Säule 1) und den bankenaufsichtlichen Überprüfungsprozess (Säule 2) kommen Transparenzanforderungen (Säule 3) hinzu, die eine komplementäre Nutzung der Marktmechanismen für bankenaufsichtliche Ziele ermöglichen sollen. Dem liegt die Erwartung zu Grunde, dass gut informierte Marktteilnehmer eine risikobewusste Geschäftsführung und ein wirksames Risikomanagement von Kreditinstituten in ihren Anlage- und Kreditentscheidungen honorieren beziehungsweise risikoreicheres Verhalten entsprechend sanktionieren. Für die Kreditinstitute ergibt sich daraus ein zusätzlicher Anreiz, ihre Risiken zu kontrollieren und effizient zu steuern. Um eine solche Marktdisziplin zu erreichen und den Interessen sowohl der Kreditinstitute als auch der Marktteilnehmer gerecht zu werden, wurde ein flexibles Konzept erarbeitet. So können hinsichtlich des Umfangs und der Häufigkeit der Offenlegung bei der Bestimmung der bankindividuellen Offenlegungspraxis die Grundsätze der Wesentlichkeit und des Schutzes vertraulicher Informationen berücksichtigt werden. Die Vorschläge zur Offenlegung sind grundsätzlich als Empfehlungen ausgestaltet, da die Bankenaufsicht häufig nicht die Zuständigkeit für den Erlass von Rechnungslegungsvorschriften hat. Sofern sich jedoch die Offenlegung auf die Anwendung bestimmter interner Verfahren - wie der Nutzung des internen Ratings, der Verbriefung von Kreditforderungen oder der Berücksichtigung von Sicherheiten bei der Ermittlung des mit Eigenkapital zu unterlegenden Kreditrisikos - bezieht, haben sie den Status von Vorschriften. Denn mit den erwähnten Verfahren kann das Institut eine niedrigere Eigenkapitalunterlegung erreichen. Als Voraussetzung für die bankenaufsichtliche Anerkennung eigenkapitalreduzierender interner Verfahren und Instrumente sind die daran geknüpften Transparenzanforderungen einzuhalten, um auf diese Weise auch eine gewisse öffentliche Kontrolle der damit verbundenen Ermessensspielräume eines Instituts zu gewährleisten. Inhaltlich beziehen sich die Transparenzvorgaben auf folgende vier Bereiche:
Anwendung der Eigenkapitalvorschriften,
Eigenkapital (Ausstattung und Struktur)
quantitative und qualitative Darstellung des eingegangenen Risikos.
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